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Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
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§ 1
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(1)
Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive 19 % gesetzlicher
Mehrwertsteuer sowie aller Behördengebühren und sonstiger
Kosten.
(2)
Das Recherchehonorar wird auch dann fällig (ausgenommen: Intensivsuche),
wenn die gesuchte Person aufgrund nicht ausreichender oder nicht
übereinstimmender Angaben bei den örtlichen Stadtverwaltungen
nicht ermittelt werden kann bzw. dort nicht geführt ist oder
eine Auskunftssperre besteht.
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§
2
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Der
Auftragnehmer (Andreas Löb) haftet nicht bei Unvollständigkeit,
bei Unaktualität oder bei eventueller Fehlerhaftigkeit der übermittelten
Ergebnisse, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei
dabei der Schadensersatz auf den unmittelbaren Schaden begrenzt
ist. Ebensowenig haftet der Auftragnehmer (Andreas Löb) bei Abweichungen
von den aufgeführten Bearbeitungszeiten.
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§
3
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Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers.
Von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils
geltenden Fassung hat der Auftraggeber Kenntnis genommen.
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§
4
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(1)
Bei der Intensivsuche wird ein Gesamthonorar von 148,00 EUR
fällig, wenn die gesuchte Person gefunden und die entsprechenden
Daten an Sie, als unseren Auftraggeber, übermittelt werden
können. Dies gilt auch dann, wenn die gesuchte Person zwar
zwischenzeitlich verstorben ist, aber Angaben zur letzten Anschrift
oder zum Sterbedatum bzw. Sterbeort vorliegen und an den Auftraggeber
übermittelt werden können. Die Anzahlung über 49,--
EUR gilt jedoch auch in dem Falle als verdient, wenn die gesuchte
Person nicht gefunden werden konnte. Diese Anzahlung ist vom Auftraggeber
nicht rückforderbar und dient der Abdeckung des Suchaufwandes.
(2)
Wenn die gesuchte Person bei der Intensivsuche gefunden wurde, wird
Ihnen die Rechnung über das Erfolgshonorar zugeschickt. Sobald
das Erfolgshonorar bei uns eingegangen ist, wird Ihnen das Ermittlungsergebnis
übermittelt.
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§
5
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Garantie:
Sollten Sie uns innerhalb von 4
Wochen nach Übermittlung des Ergebnisses der Recherche mitteilen,
dass das Suchergebnis bereits wieder veraltet ist, werden wir auf
eigene Kosten nachrecherchieren.
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§
6
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Datenschutz:
Der Auftragnehmer (Andreas Löb) verpflichtet sich zur strikten
Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere
dazu, die ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich
zum Zweck der Anschriftenermittlung zu speichern und sie nach Abschluss
der Ermittlungen zu löschen. Die Daten werden nicht an dritte
Personen weitergegeben. Auch jedem Mitarbeiter von Andreas Löb
. Recherche ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem
anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Erfüllung
von Aufgaben gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben
oder zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch
nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
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§
7
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Haftungsausschluss:
Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass das Setzen eines Links ggf. eine Mitverantwortung für die Inhalte
der gelinkten Seite zur Folge hat, wenn nicht eine ausdrückliche
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